Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

Aus der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Sozialversicherung der Bauern (SVB) wurde am 1. Jänner 2020 die

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).

Alle Selbständigen Österreichs erhalten mit der SVS soziale Sicherheit aus einer Hand, ein Plus an Gesundheits- und Vorsorge-Leistungen, moderne digitale Services und ein noch umfangreicheres Beratungsangebot.

SVS-Logo

65 45 80

Für das Pensionskonto gilt das Prinzip 65-45-80:

Das bedeutet, wer zum Regelpensionsalter in Pension geht, soll nach 45 Versicherungsjahren 80 Prozent des gesamten durchschnittlichen monatlichen Lebenseinkommens (brutto, bis zur Höchstbeitragsgrundlage) als Pension bekommen.

Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre.
Das Regelpensionsalter für Frauen wird bis 2024 noch mit Vollendung des 60. Lebensjahres erreicht; von 2024 bis 2033 wird es stufenweise auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Der Kontoprozentsatz von 1,78 % multipliziert mit 45 Jahren ergibt 80 %. Liegen weniger als 45 Versicherungsjahre vor, gebührt die Pension in einem entsprechend geringeren Ausmaß. Wird die Pension vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen, sind Abschläge vorgesehen; bei Inanspruchnahme erst nach dem Regelpensionsalter sind Zuschläge vorgesehen.

Das neue Pensionskonto gibt es für alle Frauen und Männer, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind.

65-45-80

WER
von der SVS einen Kontostand erhält.

Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und die laufend bei der SVS versichert sind, erhalten auf Wunsch eine Mitteilung über den aktuellen Stand ihres Pensionskontos von der SVS.

Das Pensionskonto und die persönlichen Berechnungsergebnisse können aber auch online mit Handysignatur eingesehen werden. Sollten Sie über keine Handysignatur verfügen, kann diese von uns eingerichtet werden. Ebenso können Sie auch über FinanzOnline in das Pensionskonto einsteigen.

SVS

WAS
ich tun muss.

Der Mitteilung über den aktuellen Kontostand ist eine Aufstellung der Versicherungszeiten angeschlossen.

Kontrollieren Sie die Aufstellung der Versicherungszeiten und teilen Sie uns mit, wenn Zeiten fehlen oder andere Korrekturen nötig sind. Dies kann zum Beispiel bei einer Heimpraxis am elterlichen Betrieb, bei der damals keine Anmeldung erfolgt ist, der Fall sein. Diese Zeiten können, sofern Sie entsprechende Bestätigungen vorlegen, nachgekauft werden.

Prüfen Sie bitte Ihre Kindererziehungszeiten! Dabei werden grundsätzlich bis zu vier Jahre nach der Geburt des Kindes berücksichtigt. Überschneidende Zeiten im Falle einer weiteren Geburt werden jedoch nur einmal gerechnet. Kindererziehungszeiten können auch gleichzeitig mit anderen Versicherungszeiten, zum Beispiel aus einer Erwerbstätigkeit, vorliegen. Sie werden im Versicherungsverlauf aber eigens ausgewiesen.

Benützen Sie für etwaige Rückmeldungen das Beiblatt zur Datenergänzung. Legen Sie bitte Dokumente bzw. Nachweise als Kopien bei. Für fremdsprachige Dokumente legen Sie bitte auch eine deutsche Übersetzung bei.

Nur ein vollständiger Versicherungsverlauf garantiert eine korrekte Berechnung Ihres Pensionskontos.

SVS

ÜBERBLICK

  • Alle Pensionskontoinhaber können den aktuellen Stand ihres Pensionskontos online einsehen oder auf Wunsch von der SVS eine Information über den aktuellen Stand ihres Pensionskontos zugesendet erhalten.
  • Bitte kontrollieren Sie die angeschlossene Aufstellung der Versicherungszeiten und teilen Sie uns mit, wenn Zeiten fehlen oder andere Korrekturen nötig sind. Benützen Sie für etwaige Rückmeldungen bitte das Beiblatt zur Datenergänzung.
  • Mit jeder weiteren Beitragszahlung erhöht sich künftig der Kontostand. Jeder kann mit einem Blick ins Pensionskonto sehen, wie es um seine Pension steht.

BEGRIFFE

AufwertungGutschriften im Pensionskonto werden mit einem Faktor vervielfacht, um Geldwertänderungen auszugleichen.
BeiträgeDie von Ihnen oder für Sie entrichteten Beiträge (22,8 % der Beitragsgrundlage).
ErstgutschriftWert im Pensionskonto, der sich aus den bis einschließlich 2013 erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen ergibt.
GesamtgutschriftSumme der aufgewerteten Teilgutschriften im Pensionskonto.
Jahressumme der BeitragsgrundlagenAlle Beitragsgrundlagen ab 2014, von denen Teilgutschriften berechnet werden (jährlicher Wert).
PensionskontoZeigt Ihren aktuellen Pensionswert an.
PensionswertDie Gesamtgutschrift dividiert durch 14 ergibt den aktuellen monatlichen Brutto-Pensionswert. Künftige Versicherungszeiten und Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter sind nicht berücksichtigt.
Teilgutschrift1,78 % Ihrer jährlichen Beitragsgrundlagen (für Arbeitsverdienste, Erwerbseinkommen, Anrechnungen für Kindererziehung usw.).

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