Konto/Login

FAQ

Fragen und Antworten.

Das Pensionskonto ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Pension. Pensionen sind umlagefinanziert: Das bedeutet, dass die aktiv im Erwerbsleben stehende Generation durch ihre Beitragsleistung einen erheblichen Teil der für die Pensionsfinanzierung notwendigen Mittel aufbringt.
Das Pensionskonto gilt für Versicherte, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pflichtversichert sind oder waren.

Pensionskontoinhaber, die bereits vor 2005 Versicherungszeiten in Österreich erworben haben, haben eine Mitteilung über die Höhe ihrer Kontoerstgutschrift erhalten. Diese bildet das „Startkapital“ für das Pensionskonto und berücksichtigt alle Versicherungszeiten, die in Österreich bis 31. Dezember 2013 erworben wurden. Österreichische Versicherungszeiten ab 1. Jänner 2014 werden laufend im Pensionskonto berücksichtigt.

Pensionskontoinhaber, die erstmalig ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, haben keine Kontoerstgutschrift. Ihre Versicherungszeiten sind von Beginn an im Pensionskonto gespeichert.

Die Kontoerstgutschrift gilt für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Versicherte, die Versicherungszeiten vor 2005 in Österreich erworben haben. Aus den Versicherungszeiten bis Ende 2013 wurde eine Kontoerstgutschrift gebildet und ins Pensionskonto überführt.
Pensionskontoinhaber, die vor 2005 Versicherungszeiten in Österreich erworben haben, haben eine Kontoerstgutschrift. Diese bildet den ersten Eintrag im Pensionskonto und berücksichtigt alle bis Ende 2013 erworbenen österreichischen Versicherungszeiten. Für Versicherungszeiten ab 2014 werden jährlich Teilgutschriften ins Pensionskonto eingetragen.

Pensionskontoinhaber, die erstmalig ab 2005 österreichische Versicherungszeiten erworben haben, haben keine Kontoerstgutschrift. Ihre Versicherungszeiten sind von Beginn an in Form von jährlichen Teilgutschriften im Pensionskonto berücksichtigt.

Die Teilgutschriften errechnen sich aus den jährlichen Beitragsgrundlagen multipliziert mit dem Kontoprozentsatz von 1,78. Alle Gutschriften werden zusammengezählt und bilden die Gesamtgutschrift. Diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt Ihren aktuellen Pensionswert. Dieser ist Ihre monatliche Bruttopension, wenn Sie keine weiteren Versicherungszeiten mehr erwerben, die Mindestversicherungszeit erfüllen und zum Regelpensionsalter in Pension gehen.

Grundsätzlich werden alle für die Pensionsversicherung maßgeblichen österreichischen Versicherungszeiten automatisch gemeldet.

Eine Erwerbstätigkeit im Ausland ist im Pensionskonto nicht ersichtlich. Bestimmte Kindererziehungs-, Schul-, Studien- und sonstige Ausbildungszeiten sowie Präsenz- oder Zivildienstzeiten sind unter Umständen nicht erfasst und müssen nachgetragen werden. Erst dann kann Ihr Pensionskonto korrekt und vollständig befüllt werden.

Was kann ich tun, wenn österreichische Versicherungszeiten fehlen?

Fehlen österreichische Versicherungszeiten, können Sie einen Antrag auf Ergänzung an Ihren Pensionsversicherungsträger schicken.
In diesem Fall kann das Pensionskonto nur mit den gespeicherten Versicherungszeiten rechnen. Ihre Pension könnte dadurch zu niedrig berechnet werden.

Was kann ich tun, wenn österreichische Versicherungszeiten fehlen?

Ja, denn das Pensionskonto gilt für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Versicherte. Ihre Pension wird nur mit dem neuen Pensionskonto berechnet werden.
Nein. Wer vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurde, hat kein Pensionskonto. Die Pension wird wie bisher berechnet.