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FAQ
Fragen und Antworten.
Pensionskontoinhaber, die bereits vor 2005 Versicherungszeiten in Österreich erworben haben, haben eine Mitteilung über die Höhe ihrer Kontoerstgutschrift erhalten. Diese bildet das „Startkapital“ für das Pensionskonto und berücksichtigt alle Versicherungszeiten, die in Österreich bis 31. Dezember 2013 erworben wurden. Österreichische Versicherungszeiten ab 1. Jänner 2014 werden laufend im Pensionskonto berücksichtigt.
Pensionskontoinhaber, die erstmalig ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, haben keine Kontoerstgutschrift. Ihre Versicherungszeiten sind von Beginn an im Pensionskonto gespeichert.
Pensionskontoinhaber, die erstmalig ab 2005 österreichische Versicherungszeiten erworben haben, haben keine Kontoerstgutschrift. Ihre Versicherungszeiten sind von Beginn an in Form von jährlichen Teilgutschriften im Pensionskonto berücksichtigt.
Die Teilgutschriften errechnen sich aus den jährlichen Beitragsgrundlagen multipliziert mit dem Kontoprozentsatz von 1,78. Alle Gutschriften werden zusammengezählt und bilden die Gesamtgutschrift. Diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt Ihren aktuellen Pensionswert. Dieser ist Ihre monatliche Bruttopension, wenn Sie keine weiteren Versicherungszeiten mehr erwerben, die Mindestversicherungszeit erfüllen und zum Regelpensionsalter in Pension gehen.
Eine Erwerbstätigkeit im Ausland ist im Pensionskonto nicht ersichtlich. Bestimmte Kindererziehungs-, Schul-, Studien- und sonstige Ausbildungszeiten sowie Präsenz- oder Zivildienstzeiten sind unter Umständen nicht erfasst und müssen nachgetragen werden. Erst dann kann Ihr Pensionskonto korrekt und vollständig befüllt werden.
Was kann ich tun, wenn österreichische Versicherungszeiten fehlen?
Was kann ich tun, wenn österreichische Versicherungszeiten fehlen?